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Wissenschaftlicher Beirat "Verbraucher- und Ernährungspolitik" beim BMELV

Der Wissenschaftliche Beirat ist mit Vertretern verschiedener wissenschaftlicher Gebiete besetzt und soll die Weiterentwicklung der Verbraucherpolitik unterstützen. Das unabhängige Gremium arbeitet ehrenamtlich und erstellt wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen. Er wurde im September 2002 erstmalig berufen; die vierte Berufungsperiode hat im September 2011 begonnen.

Zu den Aufgaben des Beirats gehört es insbesondere, die Ziele und Grundsätze der Verbraucherpolitik zu überprüfen, verbraucherpolitische Instrumente weiterzuentwickeln sowie Verbraucherinteressen zu erfassen, zu bewerten und die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher so darzustellen, dass konkrete Maßnahmen abgeleitet werden können. Auch Fragen der Ernährungspolitik und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sollen vom Beirat aufgegriffen werden. Die Aufgaben und Arbeitsweise werden im Errichtungserlass näher bestimmt.

Dem Beirat gehören bis zu zwölf Mitglieder an, die in unterschiedlichen Fachgebieten zu verbraucherpolitischen Fragestellungen forschen und arbeiten. Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Beirats vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Dauer von drei Jahren berufen. Der Vorsitz wird aus der Mitte des Beirats gewählt.

Weitere Informationen auf der Homepage des BMELV:


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