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Behörden geben Auskunft (VIG wirkt)

Jeder Bürger kann, ohne dass es einer besonderen Begründung bedarf, von den Behörden Informationen verlangen über alle Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, also Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Spielzeug, Kleidung, Reinigungsmittel sowie Wein.

Ansprechpartner sind hauptsächlich die zuständigen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden der Länder; die Adressen können über eine Behördensuchmaschine oder in den Adressübersichten gefunden werden.

Auf Bundesebene sind vor allem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Ansprechpartner.

Webseite: Behörden geben Auskunft (VIG wirkt)


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